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FAQ langolerta
Häufig gestellte Fragen zu geförderten Kursen 

  • Bieten Sie Bildungsurlaub an?
    Wir sind seit 2022 zugelassener Träger in Hessen und informieren sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten und die Teilnahmevoraussetzungen. Arbeitnehmer erhalten während des Bildungsurlaubs Ihr Gehalt weiter, müssen aber den Kurs selbst zahlen, für den Sie freigestellt werden, Arbeitgeber erhalten bis zu einer bestimmten Größe eine staatliche Förderung für die ihnen dadurch entstandenen Kosten. Weitere Informationen per Email.
  • Kann man die Bildungsprämie bei Ihnen einlösen?
    Das Programm der staatlich geförderten Bildungsprämie ist ausgelaufen, wir nehmen keine Bildungsprämien mehr an.
  • Haben Sie DeuFöV-Kurse?
    Im Moment bieten wir keine geförderten berufsbezogenen Deutschkurse an. Alternativ haben wir allgemeine berufsbezogene Deutschsprachkurse sowie Berufsfachsprachen im Deutschen (und Englischen) für Selbstzahler.
  • Haben Sie Integrationskurse?
    Wir führen keine staatlich geförderten Integrationskurse durch. Bitte fragen Sie nach unseren Intensivkursen für Selbstzahler, die kürzer und effektiver sind.
  • Nehmen Sie Berechtigungsscheine?
    Berechtigungsscheine der Jobcenter nehmen wir nicht an, bitte fragen Sie alternativ nach unseren Deutsch-und Sprachkursen für Selbstzahler.
  • Nehmen Sie die Bildungsgutscheine an?
    Leider führen wir keine über die Arbeitsagentur geförderten Sprachkurse durch, weshalb wir die Bildungsgutscheine nicht annehmen können. Alternativ können Sie Deutsch-oder Sprachkurse für Selbstzahler buchen.
  • Was kostet eine Übersetzung?
    Übersetzungen kosten bei uns 50 Euro pro Normseite, da sich geprüfte Übersetzer an die Arbeit machen und unsere Übersetzungen vor Abgabe noch einmal von einer zweiten Person gegengelesen werden müssen. Natürlich benutzen Übersetzer auch Übersetzungsprogramme, aber diese liefern nunmal keine einwandfreie Übersetzung aus, vor allem nicht ins Deutsche oder aus dem Deutschen. Wir nehmen deshalb auch nur Übersetzungen ab einem Auftragswert von mindestens 500 Euro, also mindestens 10 Seiten, an. Einzelseiten nehmen wir nur, wenn diese beglaubigt werden und im Original eingereicht werden müssen. Hierfür berechnen wir 80 Euro pro Seite, da die Beglaubigung ausschließlich von gerichtlich beeidigten Übersetzern erfolgen kann und wir auf qualitative Übersetzungen achten. Unsere Beglaubigungen sind von amtlichen Beglaubigungen zu unterscheiden, denn diese beglaubigen nur die Kopie eines Originals, nicht die Übersetzung des Dokumentes.
  • Können Sie mir ein Gedicht übersetzen?
    Auf Anfrage können wir je nach Sprache nach entsprechenden literarischen Übersetzern suchen, nehmen solche Aufträge aber in der Regel nicht an, da. das spezielle Übersetzungen sind.
  • Übernehmen Sie auch technische Übersetzungen?
    Wir haben geeignete Übersetzer an der Hand, bitte fragen Sie nach.
  • Kann ich bei Ihnen eine Sprachprüfung ablegen?
    Wir sind keine Prüfungsinstitution, können Sia aber adäquat auf jede gängige Sprachprüfung auf dem Markt und mit wenig Unterrichtsstunden erfolgreich vorbereiten. Sie können zum Beispiel langolerta exam&go bei uns buchen und in zehn Unterrichtsstunden vorbereitet werden. Wir haben seit 2004 nahezu 100% Erfolg in den Sprach-und Aufnahmeprüfungen.
  • Kann ich bei Ihnen den Deutschtest für Zuwanderer oder den Test Leben in Deutschland ablegen?
    Nein, aber wir können Sie auf diese Sprachprüfung vorbereiten.
  • Bieten Sie online Sprachprüfungen an?
    Aktuell noch nicht, aber in naher Zukunft.
  • Wie kann ich mich zu einem Sprachkurs anmelden?
    Sie können einen Kurs in unseren Onlineshops selbst buchen , uns anrufen oder eine E-Mail schreiben. Sie können auch einen kurzen Videotermin vereinbaren, den Link finden Sie unter Kontakt auf unserer Webseite.
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